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Alt 13.04.2010, 13:41
pami2010 pami2010 ist offline
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Standard AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln

ich danke Ihnen

Bei der Mietgröße handelt es sich um einen Mietbetrug

Da die Wohnung laut Mietvertrag 22qm²die Firma wollte mir den Mietvertrag nur Änderung mit Mietgröße geben den ich nicht unterschrieben habe.
Da Ich es bis dahin ein halbes Jahr drum kämpfte das die mir die richtigen Angaben machen.
Leider bin ich nur ein Azubi und wollte endlich ein Wohngeldantrag stellen bis jetzt habe ich keinen gültigen Mietvertrag ...
Wo auf Grund der von mir geschrieben Drohung mit dem Anwalt reakiert wurde. Ich bekamm eine schriftliche Antwort und die Miete wird weniger.

Ich habe keinen gültigen Mietvertrag und bin seit einem halben Jahr dran um endlich mal ein Wohngeldantrag zu schreiben.

Der Mieter ist gezwungen laut Mietvertrag die Mängel zu beseitigen das trifft für die gesamte Wohnung zu. Die Dusche musste oberhalb ( wo die Türen verankert sind ,ausgetaucht werden.) Da musste ich keine weiter kosten tragen. Aber der Küche soll ich die ganzen Kosten übernehmen...

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen einen wunderschönen Tag

Neumann P
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