Hallo axid,
wenn ich den Sachverhalt richtig begreife sind Sie Vermieter.
Eine Kündigung ohne trifftigen Grund ist natürlich nicht möglich, solange der Mieter seine Mieter bezahlt und seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.
Sie hätten jedoch die Möglichkeit einer Mietzinsanpassung (Mieterhöhung).
Hierzu möchte ich Ihnen den folgenden Artikel und die dazu verwandten vorstellen:
Die Mieterhöhung im Mietrecht
Des Weiteren hätten Sie die Möglichkeit Eigenbedarf anzumelden. Eigenbedarf bedeutet, dass die Wohnung für eigene Zwecke benutzt wird.
Siehe:
Eigenbedarf
Wichtig bei einem solch langen Mietverhältnis ist natürlich das Einhalten der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist im Mietrecht verlängert sich, je nachdem, wie lange der Mieter die Wohnung bewohnt.
Siehe:
Kündigungsfrist Mietvertrag
Diese scheint in Ihrem Fall 9 Monate zu betragen, wenn kein Härtefall oder eine sonstige mietvertragliche Regelung vorherrscht.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach