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Alt 19.04.2010, 22:57
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Standard Hausrecht und Hausfriedensbruch - Studenten WG

Hallo Leute!

Wir sind 7 Studenten und gerade ziemlich verzweifelt.

Folgende Situation: Wir leben zusammen in einer Wohngemeinschaft. Jedoch sind wir keine WG im klassischen Sinne, denn wir haben alle über unseren Vermieter zueinander gefunden. Es handelt sich um eine ehemalige Arztpraxis mit über 300 m² mit insgemsamt neun Wohn- bzw. ehemaligen Behandlungsräumen, die von dem Vermieter individuell vermietet werden und in unterschiedlicher Preiskategorie liegen, eben je nach Größe, aber alles läuft über einen Makler mit 500€ Provision! Es gibt natürlich noch eine Küche, Toiletten, Bad und einen Aufenthaltsraum (Wartezimmer), die von allen mitbenutzt werden dürfen.

"Soweit so gut" - wir fühlen uns jedoch seit längerer Zeit vom Vermieter in unserer Privatsspähre gestört, denn er betritt ohne Anmeldung oder Absprache mit dem eigenen Schlüssel die Wohnung und steht dann gerne mal im Aufenthaltsraum, in den jeweiligen Privaträumen zum Glück bisher nicht. Zugegeben unsere Wohnung hat durch die Größe und die Zimmeraufteilung einen ziemlichen Wohnheimflair, aber nun kommt schon der Makler mit fremden Mietinteressenten für die übrigen freien Zimmer ohne Absprache oder Anmeldung in die Wohnung, was zum Teil schon zu ziemlich unangenehmen Situationen geführt hat, wenn man mal nichtsahnend sein Zimmer verlassen hat um duschen zu gehen..

Die Krönung: Nach einem solchen unangemeldeten Besuch des Maklers bekamen wir einen Beschwerdebrief des Vermieters, dass die Wohnung angeblich vermüllt gewesen sei und sich zudem die Nachbarn über Lärm beschwert hätten, was aber nach Rücksprache nicht möglich sein kann, da diese im Urlaub waren und uns gegenüber sehr positiv eingestellt sind.

Wir haben ihm nun ein Schreiben geschickt, in welchem wir darum bitten, dass wir einen respektvolleren Umgang wünschen und er uns in Zukunkt über Besuche jeder Art informieren soll und sie entsprechend anzumelden hat.

Wie ist die Rechtslage? Darf er oder ein Makler mit fremdem Menschen einfach die Wohnung ohne Absprache oder Anmeldung z.B. durch Klingeln mit dem eigengen Schlüssel betreten? Darf er uns vorschreiben, wie es in der Wohnung auszusehen hat (Stichwort Müll)? Haben wir wegen unserem Brief etwas zu befürchten?



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