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Alt 20.04.2010, 09:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Hausrecht und Hausfriedensbruch - Studenten WG

1. Da diese Wohnung abgeschlossen ist, hat niemand (auch nicht der Vermieter) das Recht, sie ohne Ihre Erlaubnis zu betreten. Sie sollten entweder den Wohnungsschlüssel vom Vermieter verlangen (das ist Ihr Recht!!!), oder aber das Schloss in der Eingangstür auswechseln. Das Schloss deponieren Sie für einen eventuellen Rückbau in ferner Zukunft.

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html

2. Wenn der Besuch des Maklers wegen einer Zimmervermietung nötig sein sollte, muss sich dieser rechtzeitig anmelden und einen Termin absprechen.
Lesen Sie bitte im Mietrechtslexikon zum Thema "Besichtigung". Was dort für den Verkau eines Hauses/einer Wohnung zu lesen ist, trifft auch für eine Neuvermietung zu.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...igung.htm#zeit

3. Ob Ihre Wohnung aufgeräumt ist, oder nicht, hat auf Ihr Mietverhältnis keinerlei Einfluss (das hat den Vermieter schlicht und einfach nicht zu interessieren), so lange die Substanz des Hauses/der Wohnung nicht geschädigt wird, bzw. Sie kein Ungeziefer (Kakerlaken & Co.) züchten.
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