In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal auf das Stichwort Hausrecht aus dem Mietrecht verweisen. Beim Hausrecht handelt es sich um das Recht der Bestimmung, wem man Zutritt zu der Wohnung gewährt. Dies gilt ebenso für den Vermieter und eine Besichtigung der Räumlichkeiten mit potentiellen Zumietern ist ebenso von der Zusage des Mieters oder der Mieter abhängig. Also nur mit Absprache.
Unangemeldete Besuche stellen den Tatbestand des Hausfriedensbruch dar. -> siehe:
Hausrecht und Hausfriedensbruch
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach