Also zu genauen rechtlichen Grundlagen kann ich schwer Auskunft geben, aber ich habe mal ein wenig im Internet recherchiert und folgendes gefunden:
Der Vermieter kann dich unter folgenden Gesichtspunkten per Mietvertrag an einen Stromanbieter oder auch Gasanbieter binden.
- Wenn er den Strom bezahlt
- Wenn ein Gemeinschaftsvertrag mit dem ganzen Haus besteht
- Ausnahme: du zahlst eine Pauschale
Doch meinem Kenntnissstand zufolge kannst du den Versorger frei wählen, wenn du einen eigenen Zähler für deine Wohnung für Strom und Gas hast. - Dies gilt natürlich nicht für Allgemeinstrom, wie Treppenhausbeleuchtung oder ähnliches.
Wenn du deinen Strom selbst an den Energiekonzern bezahlst, dann hast du natürlich auch die freie Auswahl an Anbietern und kannst einen
Strom Preisvergleich oder auch
Gas Preisvergleich anstellen, um den günstigsten Anbieter in deiner Umgebung zu ermitteln.
Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein, und wenn noch Fragen bestehen, dann kannst du dich gerne wieder an uns wenden!
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach