Wenn ich davon ausgehe, dass Sie in einem Gewerbe- bzw. Mischgebiet wohnen, werden Sie nur mit großen Schwierigkeiten eine Mietminderung durchsetzen können. Ob der Lärm, der von den Lkw am frühen Morgen zu ertragen ist, wird Ihnen das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde sagen. Die werden
prüfen, ob die TA Lärm eingehalten wird:
http://www.dfld.de/Link.php?URL=Arch...rm/TALaerm.htm
Was Sie mit den nicht dichten Fenster machen können, finden Sie hier im Mietrechtslexikon:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...f1/fenster.htm
Eine Ölheizung aus dem Jahre 1986 muss nicht zwangsläufig veraltet sein. Bei guter Wartung und vorausgesetzt sie erfüllt die strengen Abgasnormen, darf sie durchaus noch weiter betrieben werden. Auskunft gibt Ihnen Ihr Bezirksschornsteinfegermeister.
Wegen des Feuerlöschers sollten Sie Ihre Feuerwehr befragen. Das sind die Experten für vorbeugenden Brandschutz.
http://www.feuerwehr-ebersgoens.de/t...erloescher.htm