Thema: Rankgitter
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  #1  
Alt 28.04.2010, 09:35
Kitty72 Kitty72 ist offline
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Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 4
Standard Rankgitter

Und noch ein Problem dank der nicht putzenden Nachbarn...

Diese haben sich vor vielen Jahren eine Plexiglaswand an den Balkon geschraubt, dieses Verglasung erreichte in diesem Jahr den Höhepunkt , es erreichte fast Wintergartenniveau. Fast geschlossen rundherum. Dies untersagte der Vermieter diesen Menschen. Da diese Menschen nun natürlich über die unverschämte Ansage des Vermieters waren wurde das Problem auf uns umgelegt. Da wir auf dem Balkon einen Pflanzkübel aus Holz mit einem daran befetigtem Rankgitter zur einen Seite haben, sind nun diese Leute und der Vermieter der MEinung der verschiebbare Kübel müsse entfernt werden, da er höher als die Balkonbrüstun sei, Ist dies so richtig? Er ist frei verschiebbar und nicht angedübelt und die Pflanzen befinden sich lediglich am Gitter und in keinster Weise an der Hauswand etc...Laut Mietrecht darf ich doch meinen Balkon gestalten und benutzen wie ich es mir vorstelle? Sofern dies nicht bauliche Maßnahmen an der Fassade etc. betreffen.



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