Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.04.2010, 09:41
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ausserordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung werden Sie nur durchsetzen können, wenn Ihnen der Amtsarzt (Gesundheitsamt) Iher Gemeinde (Rathaus, Landratsamt) attestiert, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Ansonsten bleibt es bei der Frist von 3 Monaten (bis zum 3. Mai beweisbar per Einschreiben oder Boten gekündigt, letzter Tag in der Wohnung 31.07.)

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:

http://www.schimmel-schimmelpilze.de...immelpilz.html

http://www.schimmel-in-der-wohnung.com/

http://www.mieterverein-hamburg.de/u...sschimmel.html
Mit Zitat antworten