Eine fristlose Kündigung werden Sie nur durchsetzen können, wenn Ihnen der Amtsarzt (Gesundheitsamt) Iher Gemeinde (Rathaus, Landratsamt) attestiert, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Ansonsten bleibt es bei der Frist von 3 Monaten (bis zum 3. Mai beweisbar per Einschreiben oder Boten gekündigt, letzter Tag in der Wohnung 31.07.)
Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
http://www.schimmel-schimmelpilze.de...immelpilz.html
http://www.schimmel-in-der-wohnung.com/
http://www.mieterverein-hamburg.de/u...sschimmel.html