Gartenbenutzung
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, der Vermieter bewohnt eine der Wohnungen, der Garten wird von allen Parteien genutzt. Frage: Kann der Vermieter das Aufstellen eines kleinen, aufblasbaren Kinderpools verbieten? Inwieweit darf die Nutzung des Gartens vom Vermieter vorgeschrieben werden?
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