AW: Gartenbenutzung
In diesem Fall bestimmt der Vermieter die Regeln. Aber warum fragen Sie nicht ganz lieb, wenn ich Vermieter wäre, hätte ich nichts dagegen.
Er dürfte sogar die Nutzung des Gartens den Mietern im Haus komplett untersagen, könnte aber die Gartenpflege trotzdem als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Geändert von Regenmacher (01.05.2010 um 18:52 Uhr)
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