AW: Vermieter wechsel
Der Mietvertrag bleibt weiterhin in der Form gültig, wie er mit dem Bruder abgeschlossen war. Und erst wenn der Verkauf abgeschlossen ist, notariell beglaubigt, sollte sich die neue Eigentümerin melden und die neue Bankverbindung bekannt geben.
Erst ab dem Moment ist die neue Eigentümerin (Schwester) Anprechperson für alle Fragen, Probleme, etc. rund um Haus und Wohnung.
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