Den einzigen Tipp, den ich Ihnen gebe kann, ist, ab sofort die Angelegenheit in die Hände eines Anwaltes zu geben. Fristlos bedeutet wirklich ohne Frist, sofort. Aber wenn Ihr Mieter nicht einsichtig ist, dann werden Sie nur mit einer Räumungsklage die Wohnung frei bekommen. Und so etwas kann sich durchaus bis zu 2 Jahren hinziehen.
Einzelheiten zur fristlosen Kündigung finden Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm
Aber bedenken Sie, dass diese Firma Ihr Vertragspartner ist. Und deshalb benötigen Sie anwaltliche Hilfe.