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Alt 04.05.2010, 00:33
Beate* Beate* ist offline
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Standard AW: Wie läuft eine fristlose Kündigung ab

Bezüglich Punkt 4 habe ich jetzt was gefunden. Es gibt ein Berliner Räumungsmodell und ein Vermieterpfandrecht, das man in dem Zusammenhang geltend machen muss. Dann muss ich nur das Schloß vom Gerichtsvollzieher auswechseln lassen und alles andere kann ich wohl selbst machen (die Wohnung räumen; die Sachen einlagern).

Nur, wie läuft das denn wieder ab? Hat das schon mal einer durchgezogen? Heißt das, ich schreibe in meine fristlose Kündigung, ich werde vom Vermieterpfandrecht Gebrauch machen? Dann hole ich mir mal schnell einen Gerichtsvollzieher (den für den stadtteil zuständigen) und der wechselt auch gleich das Schoß. ???

Freue mich auf Antwort.
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