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Alt 13.11.2008, 20:36
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo rossi,

also wenn du Vertragspartner des Lieferanten bist, die Abschläge und Turnusrechnungen direkt an den Lieferanten bezahlst und auch über einen eigenen Zähler für deine Partei verfügst, dann hat der Vermieter keinen Einfluss darauf, welchen Anbieter du wählst!

Und den Anbieter per Mietvertrag vorzuschreiben halte ich für mehr als fragwürdig, da ja mit deinem Versorger laut deinen Angaben ein separater Vertrag besteht! Und meiner Meinung nach hat auch nur dieser Gültigkeit!

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen! Bestehen noch Fragen, dann kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Und halte die Community doch mal auf dem Laufenden, wie es bei dir weitergegangen ist.


Lieben Gruß,


Mietrecht-Einfach
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