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Eine vielleicht unmögliche Frage!
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10.05.2010, 19:04
Irismonet
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Beiträge: 1
Eine vielleicht unmögliche Frage!
was gilt für den Fall das der Mieter verstirbt?
Muss ich mich, wenn ich den Nachlass auflöse an den geschlossenen
Mietvertrag (Kündigungszeiten) halten oder gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht?
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