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Alt 10.05.2010, 20:39
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Eine vielleicht unmögliche Frage!

Hallo,

vielleicht schaust du mal in dieses Thema, da gab es einen ähnlichen Fall:
Mietzahlungen im Todesfall

Wichtigste Anmerkung: Die Erben treten in das Mietverhältnis ein und müssen Die Wohnung ordnungsgemäß kündigen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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