Hallo,
vielleicht schaust du mal in dieses Thema, da gab es einen ähnlichen Fall:
Mietzahlungen im Todesfall
Wichtigste Anmerkung: Die Erben treten in das Mietverhältnis ein und müssen Die Wohnung ordnungsgemäß kündigen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach