Hallo,
generell hat der Vermieter das Recht eine Kündigung, auch fristlos, wegen Mietrückstand auszusprechen.
Mehr dazu können Sie hier nachlesen:
Die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand
Wenn bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, dann sollten Sie sich sputen die Rückstände schnellstmöglich zu bezahlen, auch wenn das Geld knapp ist.
Denn scheinbar scheint der Vermieter den gerichtlichen Klärungsprozess nicht zu scheuen.
Bzgl. der Rückstände, ob diese eine Monatsmiete oder zwei Monatsmieten betragen:
Wenn Sie Nachweise haben, dass die Miete immernoch "rechtzeitig" gezahlt wurde, dann haben Sie möglicherweise gute Chancen in der Wohnung zu bleiben. Die Frage ist nur, wie das ein Gericht sieht, wenn der Vermieter den Rechtstreit fordert - auch im Bezug auf die ausstehende Kaution!
Freundliche Grüße,
Meitrecht Einfach