AW: Umzug wegen der Arbeit: Sonderkündigung?
Auch in diesem Fall beträgt die Frist 3 Monate. Zum Vergleich: Stirbt der Mieter gilt auch die 3 monatige Frist für die Erben.
Aber das heißt ja noch lange nicht, dass Sie nicht mit lieben Worten Ihren Vermieter von einer kürzeren Frist überzeugen könnten.
Wenn Sie also bis zum dritten Werktag im Juni kündigen ender der Vertrag am 31. August.
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