Ich bin in eine alte Whg gezogen, in der die Heizkörper z. T. nur mit einer Zange, die mir der Vermieter gegeben hatte an und ausgingen. Nach einem Vermieterwechsel sind jetzt zwei Heizkörper repariert worden und zwei ausgetauscht worden, wobei die Heizkörperventileinsätze nicht ausgewechselt wurden.
Nun habe ich zwei Rechnungen bekommen, die jeweils einige Cent unter dem Höchstbetrag von 76.- liegen.
Es handelte sich beide Male um die Erneuerung von Heizkörperventileinsätzen. Einmal hat der Monteur angebl. 1,25 Std gebraucht um eines auszuwechseln.
Da Heizkörperventile etwas anderes sind als Heizkörperventileinsätze (sind wohl kleiner und ein Teilstück des Ventils), im Mietvertrag unter der Kleinrep-Regelung aber nur Heizkörperventile genannt sind, möchte ich wissen, ob ich diese Reparaturen bezahlen muss.
Vielen Dank für Antworten