AW: Zeitraum Abrechnung Betriebskosten
Zuerst einmal sollten Sie bei den Nachbarn in Erfahrung bringen, welchen Abrechnungszeitraum Ihr Vermieter anwendet. Ist es das Kalenderjahr, dann wären November und Dezember 08 bereits verjährt für eine Nachzahlung. Ein Guthaben jedoch nicht.
Sie sollten die nächste Aufforderung zur Abrechnung per Einschreiben versenden, dann haben Sie den Beweis, dass Sie sich nicht länger hinhalten lassen.
Ob 120,- Euro Betriebskostenvorauszahlung viel oder wenig ist, hängt von zu vielen Faktoren ab, die alle online nicht zu klären sind.
Für das Jahr 2009 kann er sich noch Zeit bis Ende 2010 lassen, das wissen Sie ja. Wenn aber auch hier keine Abrechnung kommt sollten Sie für 2 oder 3 Monate keine Vorauszahlungen für die Betriebskosten mehr leisten. Ich denke, dass er dann in die Hufe kommt.
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