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Alt 15.05.2010, 10:03
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Unsere Wohnung ist kleiner als wie im Mietvertrag vereinbart.

Hier sind 2 Fragenkomplexe, die nichts miteinander zu tun haben.

1. Ist eine Wohnung mehr als 10% kleiner als im Mietvertrag angegeben, dann hat der Mieter das Recht zur Mietminderung bis zur tatsächlichen Wohnungsgröße. Hier wären aber nicht nur der Nettomietpreis sondern auch die gezahlten Nebenkosten, die nach der Wohnungsgröße berechnet werden, zu erstatten.

Da diese Rückforderung aber durch die dreijährige Verjährungsfrist begrenzt wird, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht einbinden.

2. Über die Entstehung von Schimmel gibt es naturgemäß verschiedene Ansichten. Der Vermieter sagt: Falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten (gerade bei Schlafräumen!), der Mieter behauptet das Gegenteil und schiebt es auf Mängel an der Bauausführung.

Auch hier wäre der Anwalt die erste und bessere Anlaufstelle.

3. Da Sie bereits einen Anwalt beschäftigen, wäre es besser Sie würden auch weiterhin seinen Rat befolgen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses Erfolg haben werden.
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