Höhe der Heizungs- u. Wasserkosten nicht in den Nebenkosten (Mietvertrag) ausgewiesen
Hallo Kerstin,
wichtig bei der Nebenkosteabrechnung ist, dass die komplette Vorauszahlung auf die tatsächlichen Nebenkosten angerechnet werden. Einen konkreten Wert kann man hier auch nicht nennen, da das Heizbedürfnis und der Wasserverbrauch ja vom Mieter selbst abhängen.
Bei dem Ansatz der Nebenkosten innerhalb des Mietvertrag handelt es sich somit um einen Erfahrungswert, der am Ende mit der Nebenkostenabrechnung seinen tatsächlichen Stand erhält.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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