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Alt 18.05.2010, 09:07
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Höhe der Heizungs- u.Wasserkosten nicht in den Nebenkosten (Mietvertrag) ausgewie

Die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen laut Heizkostenverordnung individuell erfasst und abgerechnet werden. Damit soll erreicht werden, dass der Mieter sparsam mit der Energie umgeht:

www.heizkostenverordnung.de

Um annähernd zu erfahren welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie Einsicht in den Energiepass des Hauses/der Wohnung nehmen. Dieser Pass ist mittlerweile Pflicht bei Neuvermietung einer Wohnung:

http://www.bmvbs.de/-,3064.1036538/F...-zum-Energ.htm

Eine Pauschalmiete, in der alle Nebenkosten erfasst sind, ist übrigens laut BGH nicht zulässig:

http://www.energieverbraucher.de/de/...spraxis__1150/
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