Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 18.05.2010, 10:40
netlover netlover ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 9
Frage Ich will, daß die Vermieterin kündigt!

hallo aus erding!

meine frau und ich trennen uns. aber sie will die kündigung des mv nicht mitunterschreiben und hofft, daß sie in der wohnung bleiben kann, obwohl sie sich diese nicht leisten kann.

frage - wie bringe ich die vermieterin dazu zu kündigen?

1. meine tochter hat in der schule erzählt, daß die mamma die wohnung anzünden will und das kind mit mamma verbrennen soll. die sozialarbeiterin der schule hat mir das in einem email mitgeteilt.

- wenn ich das der vermieterin zeige - könnte sie darauf kündigen zur gefahrenabwehr/bedrohung?

2. wenn sie uns die miete erhöht, meinetwegen auch mit formfehler - ich das formal nicht akzeptiere (aber keinen widerspruch etc) - kann sie mir auch dann kündigen? wenn dann die kündigung käme - würde ich nicht widersprechen, da wir den mv BEIDE unterschrieben haben und lt. gesetz BEIDE widerspruch einlegen müßten....

über eine antwort würde ich mich freuen!

bb
netlover



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen