18.05.2010, 16:38
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 25.07.2009
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AW: Keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Ohne Reparaturklausel im Mietvertrag beruft sich Ihr Mieter auf den § 535 BGB
und dagegen ist formal nichts dran zu ändern.
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html
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