Fristen für Auszug nach fristloser Kündigung durch den Vermieter?
Wir haben heute die fristlose Kündigung wg. Mietrückständen ( 2 MM ) bekommen, Auszug ist definiert a.d. 13.12.. Für einen Rat zur Einhaltung einer fairen Frist zum Auszug o.ä. wäre ich dankbar. Saldo würden wir zahlen, pers. Gründe für eine vernünftige Fristsetzung wären reichlich vorhanden, Gesundheit, Arbeit etc.. Wir brauchen einfach nur Zeit für die Suche einer neuen wohnung.
Herzlichen Dank, Rolf
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