Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?
Hallo,
in meinem unterschriebenen Mietvertrag steht eine "Handschriftlich" vermerkte Mindestmietdauer.
Hier der Auszug:
Das Wohnraummietverhältnis beginnt am 01.11.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Handschriftlich darunter: -->Für die Ersten 3 Jahre ist die Kündigung ausgeschlossen<--
Ist das so rechtens, oder kann ich doch die Kündigung der Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen 3monats Frist erheben, da für mich aus dieser Klausel nich 100%ig ersichtlich ist, für wen diesers Kündigungsausschluss zählt. Mieter, Vermieter oder in dieser Art für beide!?
Vielen Dank vorab für die zahlreichen Antworten im Voraus!
Gruß,
Thomas
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|