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Alt 21.05.2010, 08:57
detl detl ist offline
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Registriert seit: 21.05.2010
Beiträge: 1
Standard Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?

Hallo,

in meinem unterschriebenen Mietvertrag steht eine "Handschriftlich" vermerkte Mindestmietdauer.

Hier der Auszug:
Das Wohnraummietverhältnis beginnt am 01.11.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Handschriftlich darunter: -->Für die Ersten 3 Jahre ist die Kündigung ausgeschlossen<--

Ist das so rechtens, oder kann ich doch die Kündigung der Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen 3monats Frist erheben, da für mich aus dieser Klausel nich 100%ig ersichtlich ist, für wen diesers Kündigungsausschluss zählt. Mieter, Vermieter oder in dieser Art für beide!?

Vielen Dank vorab für die zahlreichen Antworten im Voraus!

Gruß,
Thomas



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