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Alt 21.05.2010, 11:45
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?

Ein richtiger Kündigungsausschluss müßte für beide Seiten vereinbart sein.

Näheres dazu hier, unter dem Absatz: Befristeter Kündigungsausschluss

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm
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