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Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?
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21.05.2010, 11:45
Regenmacher
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AW: Ausschluss von Kündigung für drei Jahre rechtens?
Ein richtiger Kündigungsausschluss müßte für beide Seiten vereinbart sein.
Näheres dazu hier, unter dem Absatz:
Befristeter Kündigungsausschluss
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm
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