Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 26.11.2008, 12:21
Sven Sven ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 4
Standard

Hallo Rolf,

also soweit ich weiß ist keine eindeutige Frist innerhalb des Gesetzes geregelt - es wird nur von einer "angemessenen Frist" gesprochen.

Was hierbei angemessen ist liegt natürlich im Auge des Betrachters.

Meine Empfehlung an dich:
Setze dich mit deinem Vermieter zusammen - sprich am besten persönlich mit ihm und weise Ihn auf deine persönlichen Verhältnisse hin.
Und vor allem: Zahle die ausstehende Miete!

Ich weiß ja nicht wie oft du im Mietrückstand warst, aber sollte es nun das erste Mal gewesen sein, so denke ich nicht, dass dein Vermieter da nun einen Strick drehen wird.

Vielleicht hast du im persönlichen Gespräch die Möglichkeit sogar die Kündigung von Seiten des Vermieters zurücknehmen zu lassen, wenn du an der Wohnung hängst und Versprechen abgibst, wie z.B. die zukünftigen Mieten immer fristgerecht zu entrichten.

Aber hierbei spielt natürlich die Vorgeschichte eine Rolle, die ich leider nicht kenne - und ebenso wenig das Verhältnis zwischen dir als Mieter und dem Vermieter.

Mein Tipp: Such das persönliche Gespräch, stelle deine Gründe für eine Verlängerung der Auszugsfrist vor oder versuche gegebenfalls den Mieter dazu zu bewegen die Kündigung zurückzunehmen.

Würde mich freuen, wenn du mal berichtest, wie es gelaufen ist!
Mit Zitat antworten