Fristlose Kündigung des Vermieters
Ich habe als Vermieter meinem Mieter fristlos gekündigt 10.5.10, da er in der Mietwohnung Drogen angebaut hat und Konsumierung mit seinen Besuchern. Wohnungsdurchsuchung durch die Kripo.
Ist es mir erlaubt Besuchern den Zutritt des Grundstückes und der Mietwohnung zu untersagen ? (Mieter hatte 3 Wochen Frist zur Wohnungssuche)
Bitte nur fundierte Antworten.
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