Im Mietvertrag muss nicht zwingend die Wohnungsgröße in m² angegeben werden, es reicht völlig, wenn die Zahl der Zimmer genannt wird.
Bei der Berechnung der Betriebskosten muss aber die tatsächliche Quadratmeterzahl angegeben werden, denn hier sind einige Kosten auf dieser Basis zu erwarten.
Da aber im Vertrag keine Quadratmeter genannt sind, können Sie Ihren Vermieter auch nicht wegen einer Minderung der Miete in die Pflicht nehmen.
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