Hallo,
habe eine frage zur Nutzung/Gestaltung von meinem Balkon. Was sagt das Mietrecht zu einer Girlande (in meinem Fall eine buddhistische Gebetsfahne:
http://www.sound-spirit.de/shop/abilder/gef.jpg) auf einem Balkon. Wohne in der 3.Etage die von der Straße (Entfernung 800m) nicht einzusehen ist. Wurde am Freitag von der Genossenschaft darauf hingewiesen das diese "Fahne" nicht auf meinem Balkon im Wind wehen darf. Sie hängt im Innenraum und reicht von wand zu wand. Ist dies zulässig? Würde mich über Antworten, Links, Quellen oder Urteile freuen, habe auch nichts mit der Suchfunktion gefunden. Lieben gruß Baldur