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Alt 30.05.2010, 15:06
Nichtraucher Nichtraucher ist offline
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Standard Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung?

Hallo,
gleich zu Beginn habe ich einmal eine grundsätzliche Frage. Wenn ich aufgrund der Tatsache, dass der Vermieter im Jahre 2008 monatliche Vorauszahlungen für die Position des "Hauswart/Hausmeister" verlangt, obwohl er für diesen Zeitpunkt nachweislich keinen Hausmeister beschäftigt bzw. bezahlt hat, einmal in den (mich nicht betreffenden) Nebenkostenabrechnungen anderer Mieter des Jahres 2007 nachforsche und dort die Feststellung treffe, dass auch in diesem Jahr lediglich Hausmeister auf nebenberuflicher Basis ( Einkommen € 943,- in dem Jahr) beschäftigt war, dennoch aber den Mieter insgesamt eine Summe von mehr als € 13.000,- abverlangt wurde; bin ich dann berechtigt, die anderen Mieter mittels des nachstehend eingefügten Rundschreibens auf diesen Umstand hinzuweisen:


Zitat:
Information an die Mieter der Wohnanlage xxxxxxxxxxx

Werte Mieter,

seit vielen Monaten, ja sogar seit Jahren, berechnet der Herr xxxxxxxxxx als Vermieter unserer Wohnanlage in der xxxxxxstrasse, also auch Ihnen, die Kosten für einen Hausmeister, den es überhaupt nicht gibt und der somit von Herrn xxxxx auch nicht bezahlt wird.

Gegen diese Praxis haben sich nunmehr endliche einige Ihrer Mitbewohner zur Wehr gesetzt.

Wie Sie aus dem zur Ihrer Kenntnisnahme beiliegendem Einschreiben vom 15.Oktober 2009 entnehmen können haben wir Herrn xxxxxxxxx eine Frist bis zum 18. November 2009 gesetzt, uns mitzuteilen, wer die von ihm berechneten Vorauszahlungen erhalten hat bzw. wer die Hausmeisterarbeiten in der Wohnanlage xxxxxxxxxxxx durch geführt hat. Wie Sie diesem vorstehend benannten Schreiben weiterhin entnehmen können, werden die unterzeichnenden Mieter für den Fall, dass von Herrn xxxxxx keine zufriedenstellende Erklärung geliefert wird, den bisher gezahlten Betrag für die Hausmeisterkosten aus der Nebenkostenvorauszahlung entfernen und die bisher in den Jahren 2008 und 2009 gezahlten Abschläge mit den künftig zu zahlenden Mietnebenkosten so lange verrechnen, bis die jeweilige Rückforderung ausgeglichen ist.
Es ist damit zu rechnen, dass Herr xxxxxx es nicht für notwendig erachtet auf unsere berechtigte Reklamation auch nur zu antworten; vielmehr hat er im Gegenzug Herrn xxxxxxxxxxxx, der bisher die Schneeräumarbeiten in der Wohnanlage durchgeführt hat, von dieser Aufgabe entbunden. Das wird zunächst zur Folge haben, dass die Verkehrsfläche vor den Häusern im Bedarfsfall nicht von Schnee und Eis befreit werden.

Gegen diese bewusst von Herrn xxxxxxx herbei geführten Verschlechterungen wollen wir uns wehren, denn Herr xxxxxxx ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Bedarfsfall für die Säuberung der Verkehrswege Sorge zu tragen bzw. einen oder mehrere Mieter der Wohnanlage stellvertretend für ihn mit der Räumung zu beauftragen.

Da zusammen mit allen anderen Mietern auch Sie von diesen ungerechtfertigten Maßnahmen betroffen sein werden sollten vielleicht auch Sie in Erwägung ziehen, sich dem laufenden Protest gegen die ungerechtfertigten Maßnahmen des Herrn Geyer anzuschließen. Wenn Sie sich an unserem Protest beteiligen wollen werden wir Ihnen gerne weitere Informationen zukommen lassen.
Wenden Sie sich hierzu bitte an Herrn xxxxxxxxxx) oder Herrn xxxxxxxxx. Selbstverständlich werden Sie im Falle Ihrer Mitwirkung unverzüglich mittels entsprechenden Kopien über die ein- und ausgehende Korrespondenz kostenfrei für Sie unterrichtet.
Durch die bereits ergriffenen und eventuell noch zu ergreifenden Maßnahmen entstehen Ihnen zunächst keine Kosten. Erst wenn es Herr xxxxxxx auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sollte (was wir allerdings bei der bestehenden Rechtslage für unwahrscheinlich halten), werden wir die Kosten für einen Rechtsanwalt und einen eventuellen Gerichtskostenvorschuss auf die Mieter, die sich unserer Maßnahme anschließen umlegen. Lt. Auskunft einer uns bekannten Rechtsanwaltskanzlei werden aber die zu leistenden Kostenvorschüsse für eine Sammel- bzw. Musterklage den Betrag von ca. € 400,- nicht übersteigen; eine Summe, die aufgeteilt auf die sich beteiligenden Mieter der Wohnanlage xxxxxxxxx also wesentlich weniger betragen, als Sie als Mieter allmonatlich an Herrn xxxxxr ohne eine adäquate Gegenleistung zahlen und die ohnehin letztendlich von Herrn xxxxx im Falle einer wahrscheinlichen Niederlage vor Gericht erstattet werden müsste.
Im übrigen wurde festgestellt, dass es bei der Jahresabrechnung der Mietnebenkosten regelmäßig zu einigen Unstimmigkeiten gekommen ist.

Bitte denken Sie daran: Lassen Sie sich von Herrn xxxxxxx nicht einschüchtern. Wir sind mit unserer Forderung, für einen nicht vorhandenen Hausmeister auch keine Vorauszahlungen leisten zu müssen, im Recht. Aber nur gemeinsam können wir etwas gegen diese Abzocke erreichen. Schließen Sie sich uns an; gemeinsam können wir eine korrekte Abrechnung der Mietnebenkosten erreichen.





.................................................. ................
i.V. xxxxxxxxxxxx
oder erfüllt die Verwendung des Wortes Abzocke den Tatbestand der Diskriminierung, der üblen Nachrede, der Beleidigung etc.?

Danke im Voraus schon einmal für alle hilfreichen Antworten.



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