Zitat:
Zitat von Nichtraucher
Ihre Antwort werter Regenmacher hilft mir insofern nicht weiter, als ich im Grunde genommen nur wissen wollte, ob die Bezeichnung "Abzocke" oder "Abzocker" den Tatbestand der Diskriminierung, der üblen Nachrede, der Beleidigung etc. erfüllt
|
Ich schrieb doch, dass Sie mit diesem Ausdruck Probleme bekommen werden. Haben Sie das überlesen?
Da ich schon ewig lange in Foren zur Bekämpfung der Internetabzocke diverser "Firmen" involviert bin, weiß ich, dass Verfahren zu dieser Titulierung zugunsten der Abzocker entschieden wurden. Es hängt also von Ihrem Amtsgericht ab, wie es sich entscheiden wird.