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Alt 06.06.2010, 22:10
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Beendigung des Mietverhältnisses

Hallo,

da dieser Kündigungsverzicht scheinbar beidseitig wirkt, scheint es keine Ausflüchte zu geben.

Ein Gespräch mit dem Vermieter kann sicher helfen, doch ist es durchaus möglich, dass er Sie nicht aus den vertraglichen Rechten und Pflichten entlässt.

Dies muss er auch nicht ... Doch wenn Sie Ihm die Gründe nachvollziehbar darlegen und Ihn davon überzeugen können, dass beide Parteien gewinnen könnten, halte ich die Aussicht auf einen Aufhebungsvertrag nicht für allzu unwahrscheinlich und drücke die Daumen.

Darüber hinaus bleibt auch noch die Option der Stellung von Nachmietern, bei welcher der Vermieter nicht zwingend mitspielen muss.

-> siehe auch: Nachmieter
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