Hallo,
generell ist der Vermieter für die Behebung des Mangels an der Therme zuständig.
Es kann aber auch im Zuge mietvertraglicher Regelungen der Mieter in die Pflicht genommen werden, wenn es sich um eine Kleinreparatur oder kleine Instandhaltungsmaßnahme handelt.
Mehr dazu können Sie hier nachlesen:
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Kleinreparatur und Instandhaltung
Des Weiteren würde ich nicht empfehlen selbst einen Handwerker zu beauftragen, denn hier gilt: Wer bestellt, der zahlt. Sollte sich der Vermieter im Nachhinein querstellen und den Abzug der Rechnung von der Miete nicht akzeptieren, können unnötige Schwierigkeiten entstehen.
Ich empfehle Ihnen Ihren Vertrag auf die oben genannten Klauseln zu
prüfen, ggf. eine schriftliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter zu machen und bei Nichtbeheben des Mangels durch den Vermieter die Miete anteilig zu kürzen, da jeder Mieter Anspruch auf Warmwasser und Heizung haben sollte.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach