Woher stammt Ihr Wissen, dass Sie für das Streichen der Innenfenster nicht (mehr) zuständig sein sollten.
Was Ihre Staffelmiete betrifft, da sollten Sie bitte im Mietrechtslexikon eine Antwort finden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...affelmiete.htm
Die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung hat aber nichts mit der Staffelmiete gemeinsam, die die betrifft nur die Netto(kalt)miete.