AW: Fristlose Kündigung durch Mieter wegen Krankheit möglich?
Gesundheitliche Gründe, hervorgerufen durch Mängel an der Wohnung (Schimmel, Ausdünstungen giftiger Chemikalien u.ä.) berechtigen zu einer fristlosen Kündigung, wenn die Gesundheitsgefährdung vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) festgestellt wurde.
Andere Gründe aus gesundheitlicher Sicht sind mir nicht bekannt. Hier trifft die gesetzliche Frist von 3 Monaten zu.
Bedenken Sie, auch der Tod des Mieters einer Wohnung verkürzt die Frist von 3 Monaten nicht.
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