AW: Fristlose- oder Sonderkündigung bei Arbeitsplatzwechsel?
Nein,
da die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate beträgt ist eine fristlose Kündigung nicht möglich.
Bedenken Sie, auch beim Tod des Mieters verkürzt sich die Frist nicht, die dann von den Hinterbliebenen einzuhalten ist.
|