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Alt 21.06.2010, 20:40
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlose- oder Sonderkündigung bei Arbeitsplatzwechsel?

Nein,

da die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate beträgt ist eine fristlose Kündigung nicht möglich.

Bedenken Sie, auch beim Tod des Mieters verkürzt sich die Frist nicht, die dann von den Hinterbliebenen einzuhalten ist.
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