Hallo Catty,
das würde mich mal interessieren, denn meines Wissens nach kann er nur "kleine" Instandhaltungen, je nach Regelung des Mietvertrag, auf den Mieter abwälzen.
Prüfe doch hier in deinem Mietvertrag mal die Regelung zu Schönheitsreparaturen und ggf. kleinen Instandsetzungen, denn auch hier gibt es Höchstwerte.
Desweiteren ist der Vermieter dafür zuständig die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Sollte dies durch den Ausfall der Heizung gefährdet sein, muss meiner Meinung nach auch er für die "größere" Reparatur aufkommen.
Aber ich bin mal auf den exakten Wortlaut gespannt.
Lieben Gruß,
Mietrecht-Einfach