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Alt 25.06.2010, 16:16
sie121967 sie121967 ist offline
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Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 1
Standard Verjährung von Reparaturkosten ?

Hallo,

bei meinem Auszug ( Okt. 09 ) ist eine Fensterbank beschädigt worden. Bei der Wohnungsübergabe ( 27.11.09 ) erklärte mein Vermieter, dass er sich um die Reparatur kümmern wird und mir die Rechnung schicken will.

Anfang Juni bekam ich eine e-mail mit einem Kostenvoranschlag und die Aussage, dass die Reparatur zeitnah ausgeführt werden soll.

Bis heute ist nichts passiert und die Kaution bekomme ich natürlich erst zurück, wenn der Schaden beglichen ist.

Wie lange darf sich mein Vermieter mit der Reparatur Zeit lassen ? Was ist mit der 6 monatigen Verjährungsfrist, gilt das nur für versteckte Mängel ?

Vielen Dank, für Eure Hilfe



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