AW: Fristlose und außerordentliche Kündigung des Mieters wegen mehrerer Straftaten
Ohne Anwalt werden Sie kein Glück haben.
Sie können aufgrund der Vorfälle sicherlich fristlos kündigen, aber wenn der Mieter nicht auszieht, müssen Sie eine Räumungsklage übers Gericht machen. Und dazu werden Sie einen Anwalt benötigen.
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