Da dieser Vertrag kein qualifizierter Zeitmietvertrag, sondern ein Vertrag mit (gegenseitigem) Kündigungsausschluss ist, muss auch kein Grund für die Befristung angegeben werden.
Dieser Vertrag wandelt sich automatisch nach dieser Zeit in einen unbefristeten Mietvertrag. Hingegen der Zeitmietvertrag automatisch wegen im Vertrag genannter Gründe endet.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm