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Alt 20.12.2008, 16:14
Catty Catty ist offline
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Registriert seit: 18.12.2008
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im mietvertrag unter § 20 KLEINREPARATUREN steht,

die vom mieter zu tragenden kosten für kleinreparaturen betragen einschließlich der vom handwerker erhobenen umsatzsteuer bis zu 100 € im einzelfall.

sie dürfen insgesamt 200 € je kalenderjahr nicht überschreiten.


der genaue wortlaut im schreiben unseres vermieters lautet,

"die stilllegung wurde am 9.12.08 durchgeführt.ich weise sie nochmals ausdrücklich darauf hin,dass sie zur risikohaftung verpflichtet sind."


die diskussion über die gastherme im keller kam wie folgt zustande:
wir haben 2 kellerräume mit jeweils einem heizkörper angemietet.da wir aber im keller keine heizung brauchen,habe ich dem vermieter gesagt das ich mich nicht an den grundkosten der gastherme beteilige.daraufhin hat er die gastherme bzw.den gaszähler fachmännisch ausbauen lassen!

(die tochter des vermieters bewohnt die wohnung über uns,sie hat auch einen kellerraum in dem ein heizkörper hängt!)
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