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Alt 02.07.2010, 17:41
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Brauche DRINGEND einen Rat in Sachen Mietvertrag!!!

In solch einem Fall helfen Ihnen keine Ratschläge von juristischen Laien, sondern nur ein Anwalt für Mietrecht.....und den haben Sie richtigerweise bereits eingespannt.

Die Reaktion Ihres verhinderten Vermieters, die Angelegenkeit einem Anwalt zu übergeben, ist verständlich, schließlich sollte in solch einer Angelegenheit ja Waffengleichheit herrschen.

Vertrauen Sie Ihrem Anwalt, der hat gelernt, wie man mit solchen Dingen am besten umgeht, ehrlich!

Bedenken Sie bei Allem, dass es einen ganz wichtigen Paragrafen gibt, nämlich diesen:

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags


(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Schimmel an den Wänden ist mit Sicherheit nicht vertragsgemäß.

Geändert von Regenmacher (02.07.2010 um 17:52 Uhr)
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