Ein Recht darauf, dass sich Wohnungsinteressenten bei Ihnen ausweisen müssen, haben Sie natürlich nicht. Ihre Wohnung ist ja kein Hochsicherheitstrakt. Das schließt natürlich auch aus, dass Sie beim Verlassen der Wohnung bei diesen Personen eine Taschenkontrolle vornehmen.
Alles weitere zum Thema Besichtigung der Wohnung finden Sie im folgenden Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...sichtigung.htm
Aber bedenken Sie, dass der Vermieter in diesem Fall einige Rechte hat, die Ihnen nicht gefallen werden. Machen Sie Schwierigkeiten, dann hat er sogar die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, wenn die Wohnung unvermietet bleibt.