Hallo Catty,
danke noch einmal für die Ergänzung der Informationen.
Also wenn die Entfernung des Zählers wirklich auf dein Eindringen hin durchgeführt wurde, kann es natürlich sein, dass der Vermieter dich hierfür in die Haftung nehmen kann.
Da der Fall aber ein wenig verzwickt für meine Kenntnisse im Mietrecht erscheint und ich auch nichts falsches sagen möchte, empfehle ich dir einmal den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.
Desweiteren würde ich den Vermieter nochmals darauf hinweisen das Wasser aus der Heizung zu entfernen, um eventuellen Schäden vorzubeugen.
Weise ihn am besten schriftlich darauf hin, auch mit der Bemerkung, dass du für Schäden aus einem Einfrieren der Leitung nach diesem Hinweis nicht haftest. So kannst du dich ggf. zumindest des winterlichen Problems entledigen!
Lieben Gruß und halte uns mal auf dem Laufenden,
Mietrecht-Einfach
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