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Alt 22.12.2008, 15:58
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo Alexanderonline,

das ist eine gute Frage - und ich denke, dass auch der Innenbereich der Fenster zu den Schönheitsanliegen des Mieters gehört.

Wobei die meisten Fenster, die ich kenne, eigentlich einen Innenrahmen aus weißem Kunststoff haben, dieser ja abwaschbar sein sollte und dementsprechen nicht gestrichen wird.

Und selbst wenn, so sollte der Arbeitsaufwand ja in geringem Rahmen ausfallen, sodass ich bei dieser Thematik die Arbeit lieber auf meine Kappe nehmen würde - wo sie meiner Meinung nach rechtlich auch gelagert ist.


Lieben Gruß,


Mietrecht-Einfach
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