Kein Fenster zu öffnen bei Hitze
Hallo,
in meinen gemieteten Praxisräumen gibt es nur Oberlichter zum Lüften und zwar nur in einem Raum von insgesamt 3 Räumen, die anderen Räume haben nur indirektes Licht und kein Fenster. Da die antiquierten Stangen, die den Mechanismus zum Öffnen und schließen der Oberlichter anscheinend in der großen Hitze (schwarzes Flachdach!!) bei sachgemäßen Gebrauch alle gebrochen sind, kann ich jetzt seit 3 Wochen kein Fenster öffnen, Raumtemperaturen bis 34 °C waren in den letzten Wochen an der Tagesordnung. Der Vermieter wurde informiert, es war auch mal ein Handwerker dort, der feststellte, dass diese Stangen bzw. Ersatzteile nicht mehr hergestellt würden, seitdem werde ich immer wieder vertröstet, es sei noch keine Lösung gefunden.
Ich möchte nach vielen Telefonaten jetzt schriftlich eine Frist setzen zur Mängelbeseitigung, welche Frist kann ich kürzestens setzen, da ein Arbeiten dort ja fast unmöglich ist und gesundheitsgefährdend. Auch verliere ich Umsatz und Klienten. Was muss ich beim Aufsetzen des Schreibens beachten? Halten sie eine Mietminderung von 30% und eine Rückbehalt von 60% für gerechtfertigt, wenn der Vermieter jetzt immer noch nicht reagiert?
Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe
Kassandra
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